Studienorganisation
Dokumente und Formulare
Die folgenden Dokumente enthalten die offiziellen Bedingungen und Regeln für den Masterstudiengang Philosophie und Politikwissenschaft – insbesondere das Modulhandbuch und die Prüfungsordnung.
Auch wenn wir uns bemühen, diese Webseite regelmäßig zu updaten, kann es gelegtlich zu Änderungen der offiziellen Dokumente kommen. Anders als Modulhandbuch und Prüfungsordnung sind deshalb alle weitere Angaben auf dieser Webseite nicht rechtlich bindend und ohne Gewähr.
Mustergültiger Studienverlaufsplan
Übersicht über den idealen Studienverlauf
Modulhandbuch
Detailinformationen zu den Inhalten und Zielen der Module des Studiums, und zu den Lehrveranstaltungen und Studien- und Prüfungsleistungen jedes Moduls
Prüfungsordnung
Regelwerk des Masterstudiengangs Philosophie und Politikwissenschaft
Zulassungsauflagen
Wenn Ihr Zulassungsbescheid die Erfüllung von Auflagen erfodert, dokumentieren Sie diese mit diesem Formular. Nach Erfüllung aller Auflagen lassen Sie das Formular von der Studiengangskoordination überprüfen und unterschreiben und reichen es anschließend in der Prüfungsverwaltung ein.
Praktikumsleitfaden
Hier finden Sie alle Informationen zu den Anforderungen und zum Ablauf der Bewilligung und Anrechnung des Praktikums.
Informationen für Studienanfänger:innen
Herzlich Willkommen im Master Philosophie und Politikwissenschaften an der TU Dortmund! Wir freuen uns, dass Sie hier studieren und wünschen Ihnen ein spannendes und erfolgreiches Studium.
Für Erstsemesterler:innen im MAPP gibt es zu Beginn der Vorlesungzeit (normalerweise in der ersten oder zweiten Vorlesungswoche) eine kurze Einführungsveranstaltung. Sie wird unter Neuigkeiten auf der Webseite des MAPP bekannt gegeben – in der Regel ca. eins bis zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn. In der Einführungsveranstaltungen begrüßen wir Sie im MAPP, stellen die wichtigsten Ansprechpartner:innen vor und Sie haben im Anschluss die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. Sollten Sie vorher bereits wichtige Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Studiengangkoordination.
Es gibt einen MAPP-Newsletter, den wir allen MAPP-Studierenden empfehlen.
Wenn keine Anmeldung über LSF mehr möglich ist, weil die entsprechenden Fristen bereits verstrichen sind, schreiben Sie den Dozierenden der entsprechenden Veranstaltung, dass Sie als MAPPi erst jetzt Ihre Zulassung erhalten haben und gerne noch am Seminar oder an der Vorlesung teilnehmen wollen. Setzen Sie dabei am besten die Studiengangkoordination in cc, damit bestätigt ist, dass Sie im MAPP eingeschrieben sind.
Im Rahmen von Modul 1 besuchen Sie eine Einführungsvorlesung. Sie können sich diese nicht aussuchen. Ihre Einführungsvorlesung für Modul 1 wird Ihnen in Ihrem Zulassungsbescheid mitgeteilt. Dabei handelt es sich nicht um eine Auflage (siehe dazu den nächsten Eintrag), sondern um eine Veranstaltung des Moduls 1. Je nach Bachelor-Hintergrund belegen Sie die Einführung in die Politikwissenschaft oder in die praktische Philosophie (Grundlagen Politische Philosophie).
Manchmal wird Ihnen zusätzlich die andere Einführungsvorlesung als Zulassungsauflage zugeteilt – auch das entnehmen Sie entsprechend Ihrem Zulassungsbescheid. Hierfür gelten die Regeln für Zulassungsauflagen (siehe nächsten Eintrag).
Achtung: Leider kommt es in den Zulassungsbescheiden manchmal zu Unstimmigkeiten bei der Angabe der Vorlesung in Modul 1 und/oder zu Verwechslungen mit den Auflagen. Sollte Ihr Zulassungsbescheid nicht ausweisen, welche Vorlesung für Sie im Modul 1 vorgesehen ist oder sollte die Formulierung unklar sein, melden Sie sich einfach bei der Studiengangkoordination, die Ihnen gerne weiterhilft.
Bei der Zulassung in den Studiengang kann es sein, dass Sie Auflagen erhalten haben, bspw. weil Ihnen wichtige Grundkenntnisse in Philosophie oder Politikwissenschaft fehlen. Der Zulassungsbescheid weist die Zulassungsauflagen aus. Auflagen sind Leistungen, die Sie erbringen müssen, die selbst aber nicht in die Bewertung des Studiums einfließen; entnehmen Sie aber Ihrer Zulassung, ob die Auflagen mit einer Note oder nur mit bestanden/nicht bestanden bewertet werden müssen, um als absolviert zu gelten.
Wenn Sie Leistungen zur Erbringung der Auflagen besuchen, melden Sie diese nicht über BOSS an: Diese Auflagen lassen Sie sich als Leistungen im Laufzettel „Dokumentation von Studienleistungen im Rahmen der Erfüllung von Zulassungsauflagen“ eintragen. Füllen Sie das Formular weitgehend selbstständig aus und lassen Sie es dann von Ihren Dozierenden unterschreiben.
Wenn Sie alle Auflagen erfüllt haben, melden Sie sich mit dem Laufzettel und Ihrem Zulassungsbescheid, auf dem die Zulassungsauflagen dokumentiert sind, bei der Studiengangkoordination, bevor Sie es abschließend bei der Prüfungsverwaltung einreichen.
Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Anmeldungen
Welche Lehrveranstaltungen Sie in welchem Modul besuchen müssen, entnehmen Sie dem Modulhandbuch. Das Modulhandbuch ist das zentrale Dokument für die Organsiation und den Ablauf Ihres Studiums. Im LSF finden Sie die jeweils angeboteten Lehrveranstaltungen. Sie können dort das Vorlesungsverzeichnis abrufen und sich für Veranstaltungen anmelden. Dazu klicken Sie sich über den Reiter Veranstaltungen durch; achten Sie darauf, dass Sie in der oberen rechten Ecke der Seite das entsprechende Semester ausgewählt haben: Veranstaltungen -> Vorlesungsverzeichnis -> Fakultät Humanwissenschaften und Theologie. Im Strukturbaum der Fakultät finden Sie unter dem Punkt „Master Philosophie und Politikwissenschaft“ die meisten Veranstaltungen, die für Ihr Studium relevant sind.
Zur Teilnahme an den Veranstaltungen melden Sie sich vor Beginn der Vorlesungszeit im LSF an. Dies ist meist ab etwa Mitte der vorlesungsfreien Zeit möglich. Überprüfen Sie also am besten gelegentlich das LSF, um diese Fristen nicht zu verpassen. Im LSF können Sie auch überprüfen, ob Sie nach Ihrer Anmeldung auch zur Veranstaltung zugelassen wurden.
Achtung: Damit haben Sie noch keine Leistung im Sinne einer Studienleistung oder Modulprüfung angemeldet! Jede Studienleistung sowie jede Modulprüfung müssen Sie im BOSS anmelden. Siehe dafür den nächsten Punkt: Studien- und Prüfungsleistungen – Anmeldungen über BOSS.
Im Zuge des MAPP müssen Sie zwei Arten von Leistungen absolvieren: Studienleistungen und Modulprüfungen. Beide Leistungen müssen Sie immer in BOSS anmelden. (Ausnahmen: Zulassungsauflagen, das Praktikum, ggf. das Kolloquium und die Masterarbeit. Siehe zu diesen Punkten die weiteren Einträge auf dieser Seite.)
Studienleistungen erwerben Sie durch das erfolgreiche Bestehen eines Seminares/einer Vorlesung. Welche Leistung dazu von Ihnen genau erbracht werden muss, können Sie dem Modulhandbuch entnehmen bzw. werden von den Dozierenden in der Regel zu Beginn der Semester bekanntgegeben. Sie melden sich für die Studienleistung spätestens bis zum Ende der Vorlesungszeit in BOSS an; Ihre Leistung wird von den Dozierenden des jeweiligen Seminares/der jeweiligen Vorlesung entsprechend eingetragen.
Eine Modulprüfung ist eine Prüfungsleistung, die Sie erbringen, nachdem alle Studienleistungen (Seminare und/oder Vorlesungen) des jeweiligen Moduls in BOSS verbucht sind; sie schließen damit das gesamte Modul ab. Die Anmeldung für eine Modulprüfung findet ebenfalls in BOSS statt. Fragen der Benotung und Form dieser Leistungen können Sie dem Modulhandbuch sowie der Prüfungsordnung entnehmen. Es gibt keine verbindliche allgemeine Regel für Fristen der Modulprüfungen. Oftmals sind Modulprüfungen bis zwei Wochen vor Prüfungstermin anmeldbar. Für Hausarbeiten gilt als Prüfungsdatum normalerweise der letzte Tag des jeweiligen Semesters, also entweder der 31.03. oder der 30.09. Die konkreten Fristen können aber von Veranstaltung zu Veranstaltung variieren. Grundsätzlich ist es deshalb immer ratsam, sich mit Ihren Prüfenden in Verbindung zu setzen, was Prüfungsmodalitäten betrifft. In der Regel werden die Details zu Beginn oder im Laufe des Semesters in den jeweiligen Lehrveranstaltungen mitgeteilt.
Achtung: Bitte überprüfen Sie immer auch selbstständig, ob Ihre Leistungen auch im BOSS verbucht wurden. Wenden Sie sich gegebenenfalls zunächst an die Lehrenden und dann an die Prüfungsverwaltung, falls hier noch Einträge ausstehen.
Es gibt Winter- und Sommersemester-Module. Entsprechend des Modulhandbuchs, werden Veranstaltungen für die Module 1, 2 und 3 sowie 6, 7 und 8 in der Regel im Wintersemester angeboten. Die Veranstaltungen für die Module 4 und 5 finden turnusgemäß im Sommersemester statt. Entsprechend finden Sie auch im LSF semesterabhängig oftmals nur die entsprechenden Module mit Veranstaltungen bestückt. Bei einigen Modulen ist es aber üblich, dass auch außerhalb des Turnus Veranstaltungen angeboten werden (oftmals beispielsweise in den Modulen 7 und 8).
Der Musterstudienverlaufsplan bietet Ihnen bei der Planung hier eine gute Orientierung. Sie müssen diesen zwar nicht strikt befolgen, aber bedenken Sie, dass es immer sinnvoll ist, sich schon frühzeitig über die Studienplanung Gedanken zu machen.
A1: Praktische Philosophie/Theorie des Handelns
A2: Ethik, angewandte Ethik
A3: Rechts-, Staats- und Sozialphilosophie
A4: Philosophische Anthropologie
B1: Erkenntnistheorie
B2: Logik
B3: Wissenschaftstheorie
B4: Philosophie der Sprache
C1: Ontologie/Metaphysik
C2: Philosophie der Geschichte
C3: Philosophie der Natur
C4: Philosophie der Kunst/Ästhetik
C5: Philosophie der Religion/Weltreligion
C6: Philosophie der Kultur und der Technik
C7: Philosophie der Mathematik
P1: Politische Theorie
P2: Internationale Beziehungen
P3: Politische Systeme
P4: Vergleichende Politikwissenschaft
P5: Politikdidaktik
Im Rahmen des Studiums absolvieren Sie ein in der Regel achtwöchiges Vollzeitpraktikum. Für die Suche des Praktikums sind Sie selbst zuständig. Wichtig bei der Suche ist insbesondere, dass der Praktikumsplatz Ihnen die Möglichkeit gibt, die im Studiengang erlernten Inhalte anzuwenden. Vor Aufnahme eines Praktikums muss das Praktikum unbedingt genehmigt werden. Im Anschluss an das Praktikum verfassen Sie einen Bericht. Das genaue Vorgehen für Genehmigung, Durchführung, Bericht und Anerkennung ist im Praktikumsleitfaden beschrieben.
Zunächst stimmen Sie die Idee Ihrer Masterarbeit mit Ihrer:m Erstprüfer:in ab. Nach der Wahl des Themas ergibt sich dann die Belegung des fachlich zugehörigen Kolloquiums. Über die genaue Organisation des Kolloquiums erfahren Sie also von Ihrer:m Prüfer:in mehr. Erkundigen Sie sich dabei auch, ob das Kolloquium per LSF angemeldet werden muss.
Achtung: Auch beim Kolloquium sollten Sie selbstständig überprüfen, ob es als Leistung im BOSS verbucht wurde.
Die Anmeldung der Masterarbeit wird über das Prüfungsamt zentral organisiert und ist mit strikten Fristen verbunden. Wenn Sie Ihre Masterarbeit anmelden wollen, melden Sie sich daher frühzeitig bei der für den MAPP zuständigen Ansprechperson beim Prüfungsamt (derzeit: Zentrale Prüfungsverwaltung – Team 2). Diese wird Sie über das konkrete Anmeldeverfahren für die Masterarbeit informieren.
Nähere Informationen zu den Masterarbeitsmodalitäten, wie etwa die Bearbeitungszeit, regeln Prüfungsordnung und Modulhandbuch. Auf den Seiten der Prüfungsverwaltung finden Sie den Vordruck für die einzubindende eidesstattliche Versicherung.
Ansprechpersonen
Ansprechpartner für die Studienberatung und alle organisatorische Angelegenheiten im MAPP ist Jonas Harney.
Anfragen bitte immer zuerst per Mail! Bitte nennen Sie kurz Ihr Anliegen. Meist können Fragen direkt per Mail geklärt werden. Falls Sie ein Gespräch wünschen, vereinbaren wir dann gerne einen digitalen oder persönlichen Termin per Mail.
Bei der Studiengangskoordination melden Sie sich zuerst vor allem bei den folgenden Anliegen:
- Allgemeine Anfragen zum Studium und zur Studienorganisation
- Nachfragen zu Belegung von Lehrveranstaltungen, Prüfungen oder Prüfungsleistungen, bei denen die jeweiligen Dozierenden nicht weiterhelfen können
- Anfragen zum Praktikum, insbesondere die erforderliche Mail zur Genehmigung eines Praktikumsplatzes vor Antritt des Praktikums (weitere Informationen im Praktikumsleitfaden)
- Prüfung und Unterschrift des Formulars für die Erfüllung von Zulassungsauflagen
- Anerkennung von Leistungen aus anderen Studiengängen
- Sonstige Anfragen
Für die Unterschrift des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bei Anmeldung der Masterarbeit, senden Sie das entsprechende vollständig ausgefüllte Formular bitte direkt an Prof. Dr. Christoph Schuck.
Den Praktikumsbericht nach erfolgreicher Absolvierung des Praktikums (siehe Praktikumsleitfaden) senden Sie bitte direkt an Prof. Dr. Christian Neuhäuser.
Studiengangsverantwortlicher und Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Zuständiges Team in der Prüfungsverwaltung:
Praktikumsbeauftrager: Prof. Dr. Christian Neuhäuser
Auslandsemester: Informationen zu ERASMUS und Kontakt der ERASMUS-Beauftragten
Lehrveranstaltungen und -anmeldung: LSF
Anmeldung von Prüfungs- und Studienleistungen: BOSS
Institut für Philosophie und Politikwissenschaften: Webseite
Fachschaft des Instituts: Webseite
Die Universität bietet weitere, zentrale Unterstützungs- und Beratungsangeboten an rund um zum Beispiel Studiumsorganisation, Finanzierung oder auch eine psychologische Studienberatung. Eine Übersicht finden Sie in unserer PDF-Zusammenstellung oder online hier.
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